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Aufnehmen eines neuen Lesers |
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Wünscht jemand Leser in Ihrer Bibliothek zu werden, so stellen Sie ihm nicht nur einen Leserausweis aus, sondern tragen ihn auch im Programm als Leser ein. Dazu benötigen Sie mindestens seinen Namen, sein Geburtsdatum für die Leserstatistik und seine Adresse, um Mahnungen und Benachrichtigungen drucken zu können.
Hinweis: Die vom Programm vergebene Lesernummer sollte auf dem Leserausweis stehen, um Ihnen den Ausleihvorgang zu erleichtern. Sie können den Leser auch einer Lesergruppe zuordnen und für die Lesergruppe spezielle Fristen und Gebühren festlegen.
Vor dem Aktivieren von "Ausleihhistorie" muss die Bücherei aus datenschutzrechtlichen Gründen das Einverständnis der LeserIn schriftlich einholen. Der allgemeine Satz aus der Benutzungsordnung „Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Die Benutzerin/der Benutzer bestätigt per Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben und gibt die Zustimmung zur elektronischen Speicherung der Angaben zur Person." reicht in diesem Fall nicht aus.
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