|
Vormerkte Medien werden zurückgegeben |
|
|
Gibt ein Leser ein vorgemerktes Medium zurück, so wird direkt bei der Rücknahme darauf hingewiesen:
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, einen Hinweiszettel (über die Einstellung „Ausleihquittungsdrucker“) auszudrucken, der in das vorgemerkte Medium eingelegt wird. Diese Medien werden üblicherweise gesondert in der Bücherei bereitgestellt (im Ausleihthekenbereich). Daran sollte sich zeitnah die Benachrichtigung des Lesers anschließen, der das Medium vorgemerkt hat. Sieh hierzu den Abschnitt „Welche Medien sind vorgemerkt“.
|
© 1989-2006 IBTC, Alle Rechte vorbehalten.