Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Seltsame Einträge

 

Erscheinen in einer Tabelle/Eingabemaske seltsame bzw. unübliche Zeichen, sind Medien mit der Zugangsnummer "505/505" oder Leser mit Lesernummer "505" vorhanden, die nicht gelöscht werden können bzw. bei dessen Bearbeitung Fehlermeldungen erscheinen usw., so sind wohl einige Dateien beschädigt worden. BVS kann in der Regel die beschädigten Dateien reparieren, aber es können dann falsche Einträge vorliegen. In diesem Falle kann Ihnen nur der IBTC Kundenservice weiterhelfen. Wenden Sie sich an diesem mit genauer Angabe was zuvor passiert ist (z.B. "Programm wurde nicht beendet, sondern der Rechner einfach nur ausgeschaltet").

 

Es ist wichtig, dass das Programm immer korrekt beendet wird. Wird der Rechner einfach ausgeschaltet, so können Dateien zerstört werden. Unter Windows ist dies besonders wichtig. Hier muss auch Windows korrekt beendet werden, denn sonst kann es sein, dass das gesamte System durcheinander kommt und nicht einmal Windows selbst kann gestartet werden.

 

 

Erläuterungen zu Versäumnis- und Mahngebühren

 

Unter Versäumnisgebühren versteht man die Gebühren, die anfallen, wenn ein Leser ein Medium zu spät zurück bringt und wenn noch keine schriftliche Mahnung erstellt wurde. Dabei kann in BVS eine Schonfrist eingegeben werden, d.h. eine Anzahl von Tagen, die bei der Berechnung der Versäumnisgebühr (z.B. 0,10 Euro pro Medium und Woche) nicht berücksichtigt werden: z.B. 6 Tage (2. Feld nach Versäumnis), so dass der Leser erst nach Überschreiten des Rückgabedatums von 7 Tagen eine Versäumnisgebühr bezahlen muss. Die maximale Versäumnisgebühr entspricht dabei der Höhe der 1. Mahngebühr (z.B. 0,50 Euro). Wurde bereits das Medium schriftlich angemahnt, so werden bei der Rückgabe keine Versäumnisgebühren berechnet.

 

In der Regel wird dann während des Journaldrucks nach der jeweiligen Ausleihe überprüft welche Leser die Rückgabefrist soweit überschritten haben (z.B. 4 Wochen und 0,50 Euro), dass die 1. schriftliche Mahnung erstellt wird und gegebenenfalls erstellt sowie die Mahngebühr aufs Leserkonto als Schulden eingetragen. Das entsprechende gilt für die weiteren Mahnungen. Die Mahngebühren werden dabei immer zu den bisherigen Gebühren/Schulden hinzuaddiert.

 


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